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COVID 19 – Investitionsprämie

03/01/2021

Für Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich können Investitionen unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

  • Aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens, die im Unternehmen bisher noch nicht aktiviert waren) in das abnutzbare Anlagevermögen. Leasingfinanzierte Investitionen sind dort förderbar, wo das Leasinggut aktiviert wird
  • Mindestinvestitionsvolumen EUR 5.000,00 (Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,00 belaufen). Auch die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter oder GWG`s sind prämienfähig!
  • Die ersten Maßnahmen (Bestellungen, Lieferungen, Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen) für Investitionen müssen zwischen 01.08.2020 und 28.02.2021 erfolgen
  • Inbetriebnahme und Bezahlung erfolgen bis zum 28.02.2022 (Investitionen über EUR 20 Mio bis zum 28.02.2024) Hinweis: Liegt bei fremdfinanzierten Anschaffungen ein Finanzierungvertrag vor (Ratenkauf, Kreditvertrag) ist das Kriterium der (vollständigen) Bezahlung als erfüllt anzusehen.
  • Die Vermögensgegenstände müssen mindestens drei Jahre in einem Unternehmen in Österreich belassen werden

 

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Klimaschädliche Investitionen (z.B. PKW, LKW mit konventionellem Antrieb)
  • Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen (außer von Bauträgern nach §117 GewO)
  • Erwerb von Grundstücken
  • Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind
  • Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten
  • Finanzanlagen

 

Die Antragstellung erfolgt schriftlich über die elektronische Anwendung des AWS Fördermanagers aufrufbar unter foerdermanager.aws.at. Nach erfolgreicher Registrierung (Angabe des Namens, der Email Adresse und eines Passworts) und Login kann die Investitionsprämie beantragt werden. Alle im Antrag angeführten Erklärungen sind zu bestätigen. Im AWS Fördermanager sind folgende Daten einzugeben:

  • Unternehmensdaten: z.B.: Firmenname, Firmensitz, Steuernummer des Unternehmens, etc.
  • Ansprechpartner (wer für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung steht)
  • Unternehmensgröße und Anzahl der Beschäftigten
  • Getrennte Eingabe der jeweils zutreffenden Kostenkategorie für förderbare Investitionen (in 7 % und 14 %)
  • Angabe zum geplanten Durchführungszeitraum der Investition

 

Der Antrag ist mittels Handysignatur oder firmenmäßig handschriftlich vom Förderungswerber oder vertretungsbefugten Organ zu unterschreiben und hochzuladen. Im Antragsprozess kann ein vom Förderungswerber bevollmächtigter Steuerberater im Rahmen des gesetzlich geregelten Berechtigungsumfangs den Antrag vervollständigen. Der Antrag kann zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021 eingebracht werden.

 

Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.  ACHTUNG: diese Frist ist nicht verlängerbar – wenn Sie diese Frist versäumen, bekommen Sie keine Prämie mehr! Bei einer beantragten Investitionsprämie ab EUR 12.000,00 ist die Abrechnung zwingend durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen.

 

Der Zuschuss wird nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung durch die aws ausbezahlt. Die Auszahlung erfordert eine inländische Kontoverbindung des Förderungswerbers.

 

Für alle im Zusammenhang mit der Investitionsprämie stehenden Unterlagen / Belege gilt eine ze10-jährige Aufbewahrungsfrist.

 

auris empfiehlt:

Ein Fristenplan unterstützt Sie dabei, keine Fristen zu versäumen! Kalendieren Sie die Antragsfrist UND die Abrechnungsfrist!

Im Antrag ist die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten anzugeben. Dieser Betrag bildet die absolute Obergrenze der förderbaren Investitionen. Sollten die tatsächlichen Kosten laut Abrechnung höher sein, als bereits im Antrag angegeben, sind diese Mehrkosten NICHT förderbar. Daher sind die voraussichtlichen Kosten bei der Antragstellung im Zweifel etwas höher zu schätzen.

 

Links:

Richtlinie zur Investitionsprämie (Stand 01.09.2020)

FAQ (Stand 03.01.2021)

Förderbare Fahrzeuge

Vorschau Antragsformular

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