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COVID 19 – Maßnahmenpakete der Bundesregierung

23/03/2020

Zusammenfassend bestehen derzeit folgende bundesweiten Möglichkeiten:

  • Kurzarbeit
  • Zuschüsse aus dem Härtefallfond (in Ausarbeitung)
  • Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite
  • Steuerstundung und Herabsetzung der Steuervorauszahlung
  • SVS: Stundung von Beiträgen und Herabsetzung der Beitragsgrundlage
  • ÖGK: Stundung von Beiträgen

 

Aktualisierte AMS Richtlinie zu COVID-19-Kurzarbeit

Das AMS hat die überarbeiteten Richtlinien zur Kurzarbeit (KUA-COVID-19) sowie das Kurzarbeitsbegehren und weitere Informationen zu den Pauschalsätzen online gestellt:

Link: AMS Richtlinie zur Kurzarbeit

 

Die neuen AMS-Richtlinien enthalten folgende wesentliche Verbesserungen:

  • Der Antrag kann jederzeit ohne Fristen eingebracht werden (ab 16.3.)
  • Offene Urlaube und Zeitausgleich müssen nicht vorab verbraucht, sondern können eingefroren werden
  • Die gekürzte Normalarbeitszeit muss im Durchrechnungszeitraum gegeben sein – so kann auch eine zeitweilige Nullbeschäftigung in ein Kurzarbeitsmodell integriert werden
  • Übernahme der SV-Beiträge ab Beginn der Kurzarbeit
  • Auch Geschäftsführer sind gefördert, sofern sie ASVG-versichert sind
  • Auch für einzelne Mitarbeiter möglich
  • Teilweise Übernahme der Kosten für Krankenstand durch AMS

 

Härtefallfond

Hier geht es um Soforthilfe in Form von Zuschüssen für EPU`s und Kleinstunternehmen. An den Antragsformularen wird aktuell noch gearbeitet. Diese sollten ab 27. März über das Portal der Wirtschaftskammer eingebracht werden können. Aktuell ist geplant, dass es bereits ab der KW 14 zu Auszahlungen kommen kann.

 

Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite

Gefördert werden in diesem Zusammenhang Klein- und Mittelbetriebe (KMU), Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Tourismusbetriebe.

Mögliche Förderungen für KMU und EPU (ausgenommen Tourismusbetriebe):

  • Unternehmer mit weniger als 250 MitarbeiterInnen max. EUR 50 Mio. Umsatz oder EUR 43 Mio. Bilanzsumme aller Branchen
  • Besicherung von 80% eines Überbrückungskredites für Kredite von bis zu EUR 2,5 Mio. pro KMU
  • Laufzeit beträgt 5 Jahre
  • Garantievolumen von insgesamt EUR 10 Mio
  • Abwicklung erfolgt über die finanzierende Bank und das Austria Wirtschaftsservice. Link: AWS Überbrückungsgarantie
  • Ausgeschlossen von der Überbrückungsgarantie sind allerdings insolvenzgefährdete Unternehmen (URG Kennzahlen: Eigenmittelquote unter 8% und fiktive Schuldtilgungsdauer mehr als 15 Jahre) und Unternehmen, die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen)

Mögliche Förderungen für Tourismusbetriebe:

  • Betrifft KMU der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der WKO
  • Besicherung von 80% des Überbrückungskredites – bis zu TEUR 500 pro KMU (entspricht somit einer Besicherung von TEUR 400)
  • Laufzeit 3 Jahre
  • Garantievolumen von insgesamt EUR 100 Mio.
  • Abwicklung erfolgt über die finanzierende Bank und die Tourismusbank (ÖHT) im Auftrag des Tourismusministeriums

Nähere Informationen unter: OEHT Garantie

 

Steuerzahlungen – Stundungen

Die Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 können bis auf null herabgesetzt werden und auch eine Stundung aller weiteren gegenüber dem Finanzamt fälligen Abgaben ist sehr rasch und unbürokratisch möglich.

Nähere Informationen unter: BMF Info

 

Sozialversicherungsbeiträge

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Automatische Stundung für die Beitragszeiträume Februar bis März für Betriebe die von der Schließungsverordnung oder dem Betretungsverbot betroffen sind, alle anderen betroffenen Betriebe können um Stundung ansuchen. Es fallen keine Verzugszinsen an. Beachten Sie bitte, dass die Abgaben aber wie bisher gemeldet werden müssen. Link: ÖGK
  • Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Es können Herabsetzungen der Beiträge oder Stundungen beantragt werden. Auch die Festsetzung von Verzugszinsen ist aktuell ausgesetzt. Link: SVS

Neben den bundesweiten Förderungen gibt es auch spezifische Zuschüsse auf Landesebene. Hier wollen wir die Förderung von Wiener Unternehmen durch die COVID 19 Sonderförderung beispielhaft anführen. ACHTUNG: Erst wenn die Abstimmung der landesweiten Förderrichtlinien mit den Förderungen des Bundes abgeschlossen sein wird, können die Anträge abgerufen werden!

 

COVID 19 Sonderförderung – nicht rückzahlbarer Zuschuss für Wiener Unternehmer

Aus dem Notlagenfonds können EPU`s und Kleinst-Unternehmen bis zu 10 MitarbeiterInnen eine Unterstützung bei starker Betroffenheit (Umsatzrückgang > 50%) erhalten.

Antragstellerin/Antragssteller

  • Mitglieder der WK Wien
  • aufrechte Gewerbeberechtigung seit mindestens 2 Jahren
  • maximal 10 unselbständig Beschäftigte (Vollzeitäquivalent)

Die Anträge können grundsätzlich ab 01.04.2020 gestellt werden

Nähere Informationen unter: WKW Sonderförderung

 

Weitere Erleichterungen um einen auftretenden Liquiditätsengpass zu vermeiden:

Home Office: Zuschüsse zur Anschaffung von Telearbeitsplätzen. Link: Information & Anträge

 

Gesetzestext betreffend Covid 19 finden sie unter:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_16/BGBLA_2020_I_16.pdfsig

 

 

 

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