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Energiekostenpauschale für Unternehmen

09/08/2023

Wer kann die Energiekostenpauschale beantragen?

Die Energiekostenpauschale können gewerblich tätige, bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich beantragen, deren Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 mindestens EUR 10.000,00 und höchstens EUR 400.000,00 beträgt.

Mittels Selbstcheck kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Einreichung erfüllt werden. Selbst Check

 

Wer kann die Energiekostenpauschale nicht beantragen?

Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie politische Parteien und freie Berufe. Freie Berufe

 

Wie erfolgt der Antrag?

Das Förderansuchen kann nur vom Unternehmen selbst über das USP (Unternehmensserviceportal) im Zeitraum von 08. August 2023 bis 30. November 2023 eingebracht werden. Der Steuerberater kann den Antrag nicht stellen. Der Antragsteller benötigt eine Handysignatur oder ID Austria. Bei den Unternehmensdaten im USP muss im Abschnitt Haupttätigkeit eine Branchenzuordnung nach ÖNACE vorliegen (ÖNACE Code). Das Antragsformular findet sich im USP unter dem Service Energiekostenpauschale für Unternehmen.

Folgende Daten sind für die Antragstellung bereitzuhalten:

  • ÖNACE
  • Umsatz 2022 (Bandbreite)
  • IBAN des Kontos, auf welches die Fördersumme ausbezahlt werden soll

Umsatzzonen, die bekanntzugeben sind:

  • EUR 10.000,00 – EUR 34.999,00
  • EUR 35.000,00 – EUR 99.999,00
  • EUR 100.000,00 – EUR 199.999,00
  • EUR 200.000,00 – EUR 299.999,00
  • EUR 300.000,00 – EUR 399.999,00

Für denselben Zeitraum Energiekostenzuschuss und Energiekostenpauschale zu beantragen ist nicht möglich!

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz 2022 (Addition der gemeldeten Werte der UVAs 2022 Kennzahl 000 zuzüglich sonstiger Leistungen der ZM, bzw. Betriebseinnahmen entsprechend Kennzahl 9040 und 9050, wenn keine UVAs beim FA eingereicht werden) und der Förderperiode:

  • Förderperiode 1. Februar bis 31. Dezember 2022 mindestens EUR 410,00 und maximal EUR 2.475,00
  • Förderperiode 1. Februar bis 30. September 2022 mindestens EUR 300,00 und maximal EUR 1.800,00
  • Förderperiode 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 mindestens EUR 110,00 und maximal EUR 675,00

Nach Ausfüllen des Antragsformulars wird die Förderhöhe berechnet und ausgewiesen.

 

Wichtige Links:

 

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