zurück

Klienten Information 2. Ausgabe 2025

16/04/2025

Für lohnsteuerpflichte Einkünfte kann die Arbeitnehmerveranlagung antragslos oder auf Antrag erfolgen. In machen Fällen ist die Arbeitnehmerveranlagung zwingend vorzunehmen. Wir informieren Sie über die abzugsfähigen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, die im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung erklärt und steuermindernd berücksichtigt werden können. Absetzbeträge können von der Steuer abgezogen werden – für Alleinverdiener und Alleinerzieher, Unterhaltspflichtige, Pensionisten etc. Auch der Familienbonus Plus verringert die Steuerlast.

Ab 01. 04.2025 kommt es zu Änderungen hinsichtlich der Befreiung von der Motorbezogenen Versicherungssteuer bei Elektrofahrzeugen, zur Erhöhung von Gerichtsgebühren, Anhebung der Tabaksteuer und zum Entfall der Umsatzbefreiung für Photovoltaikanlagen. 

Seit 01.01.2025 gelten neue Klassifikationen der Unternehmenstätigkeiten zu bestimmten Wirtschaftszweigen – ÖNACE 2025, die Statistik Austria wird betroffene Unternehmer darüber im ersten Halbjahr 2025 informieren.

Sind Sie nicht steuerlich vertreten, sind die Steuererklärungen für 2024 bis 30.06.2025 vorzunehmen. Weitere wichtige Termine von April bis Juni entnehmen Sie der Klienteninformation.

KlientenInfo auris_02.2025

Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass Sie unsere Website optimal nutzen können.