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Klienten Information – 4. Ausgabe 2024

09/09/2024

Der Ministerratsvortrag vom 04.07.2024 sieht Entlastungen ab 01.01.2025 vor, wie beispielhaft die Anhebung der Steuerstufen, Anhebung der pauschalen Tages- und Nächtigungsgelder, die Anhebung der Kilometergelder für PKW, Motorräder und Fahrräder sowie die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze. Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil werden als Maßnahmen gegen Scheinunternehmen Sanktionen für die Erstellung und Verwendung von Scheinrechnungen normiert und Erleichterungen betreffend der Anwendung des Verkürzungszuschlags umgesetzt. Sie finden in der 4. Klienten Information Highlights aus dem AbgÄG 2024 

  • Ausweitung des Freiwilligenpauschales auch auf ehrenamtliche Tätigkeiten gegenüber Kirchen
  • Erleichterung betreffend Mitarbeiterprämie 2024
  • Veranlagungsfreibetrag für Dienstnehmer,  wenn nichtselbständige Einkünfte keinem Lohnsteuerabzug unterliegen
  • Verrechenbarkeit von Vorgruppenverlusten
  • etc.

Informieren Sie sich darüber, wie die Nachversteuerung betreffend Wirtschaftsgütern, für die der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag geltend gemacht wurde, bei Unternehmensübertragungen vermieden werden kann. Mit dem AbgÄG 2024 wurde die Übertragung von Gegenständen aus dem Vermögen der Personengesellschaft auf den Gesellschafter gesetzlich geregelt, wir gehen in der Rubrik Spitter im Detail darauf ein und informieren Sie auch über die Zuverdienstgrenze ab 2024 bei Familien- und Studienbeihilfe (EUR 16.455), den Reparaturbonus für Fahrräder und die umsatzsteuerliche Behandlung von AR-Vergütungen. Die bis 30.09.2024 zu wahrenden Fristen sind der Terminübersicht zu entnehmen.

Download KlientenInfo auris 04.2024

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