Klienten Information – 6. Ausgabe 2025
08/12/2025
Mit 01.01.2026 treten zahlreiche Änderungen für alle Steuerpflichtigen in Kraft.
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Tarifstufen und Steuersätze 2026 |
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| Einkommen |
für die ersten € 13.539 |
bis € 21.992 |
bis € 36.458 |
bis € 70.365 |
bis € 104.859 |
bis € 1 Mio. |
ab |
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Steuersatz |
0 % | 20 % | 30 % | 40 % | 45 % | 50 % |
55 % |
Die Gesetzwerdung des Betrugsbekämpfungsgesetzes ist zwar noch für heuer geplant, bleibt aber noch abzuwarten. In Zusammenhang mit der vorgesehenen Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Luxusimmobilien empfiehlt auris, geplante Projekte auf die Kostengrenze von EUR 2 Mio zu überprüfen.
Das Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes 2025 ist mit 01.01.2026 geplant. Hervorzuheben sind hier die Änderungen iZm der AfA Bemessungsgrundlage beim unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken und die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung im Geschäftsverkehr mit Endverbrauchern.
Nach aktuellen Höchstgerichtlichen Entscheidungen können höhere Rückzahlungskosten aus Kursverlusten bei Fremdwährungskrediten nicht als Werbungskosten bei Vermietungseinkünften abgesetzt werden.
Was noch bis 31.12.2025 zu tun ist:
- Um vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag bei der Investition in Wertpapiere zu profitieren, ist darauf zu achten, dass die Order bis Mitte Dezember platziert wird.
- Bei registrierkassenpflichtigen Unternehmern ist der Jahresendbeleg nach dem letzten Umsatz bis zum 31.12.2025 zu erstellen.
- Überweisung der Substanzabgeltung bei Fruchtgenussobjekten
- Aufforderung an Arbeitnehmer iZm Urlaubsverjährung versenden
- Mitarbeiterprämie iHv EUR 1.000,00 – steuerfrei aber SV Pflicht und LNK!
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