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Steuertipps zum Jahresende 2019

02/12/2019

Gewinnfreibetrag 2019 – handeln sie rasch

Auch für das Jahr 2019 gilt, dass sowohl Einnahmen / Ausgaben Rechner als auch Bilanzierer einen Teil ihres steuerlichen Gewinns steuerfrei stellen können. Voraussetzung ist, dass rechtzeitig und somit vor dem 31.12.2019 bestimmte abnutzbare Anlagegüter und / oder begünstigte Wertpapiere angeschafft werden. In beiden Fällen gilt eine Behaltefrist von vier Jahren. Der Gewinnfreibetrag unterliegt einer Staffelung woraus sich ein maximaler Freibetrag von EUR 45.350,00 ergibt.

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Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000,00 sind keine Investitionen nötig, um den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können Bei der Anschaffung von Wertpapieren empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Bank Kontakt aufzunehmen, denn die entsprechenden begünstigten Wertpapiere müssen vor dem 31.12.2019 nicht nur gekauft worden sein, sondern auf dem Depot liegen.

 

Möglichkeit um Steuern zu sparen für Einnahmen – Ausgaben Rechner

Einnahmen – Ausgaben Rechner können aufgrund des Zufluss- / Abflussprinzips ihr steuerpflichtiges Einkommen 2019 noch optimieren. Es kommt für die Geltendmachung von Betriebsausgaben auf den tatsächlichen Abfluss und für Betriebseinnahmen auf den tatsächlichen Zufluss an. Somit kann es durchaus sinnvoll sein, 2019 noch einige Rechnungen zu bezahlen und / oder nötige Investitionen vorziehen, andererseits Rechnungen an Kunden erst im Jahr 2020 zu legen.

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Es ist dabei auf die in diesem Zusammenhang geltende 15-tägige Zurechnungsfrist für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen / Ausgaben zu achten. 

 

GSVG

Sofern die Vorauszahlung an GSVG-Beiträgen auf einer plausiblen Berechnung des vorläufigen steuerpflichtigen Gewinns beruht und somit die Höhe der noch 2019 bezahlten Beträge der voraussichtlichen Nachforderung für das Jahr 2019 entspricht, führt die Vorauszahlung zu einem geringeren steuerpflichtigen Einkommen.

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Alternativ dazu ist es auch möglich die vorläufige Beitragsgrundlage entsprechend des erwarteten Ergebnisses zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Meldepflicht für neue Selbständige zu beachten. Im Falle des Überschreitens der Versicherungsgrenze muss dies unverzüglich – spätestens aber acht Wochen nach Ausstellung des Einkommensteuerbescheides – gemeldet werden. Sollte dies verabsäumt werden, kommt es zu einem Strafzuschlag von 9,3%. 

 

Geschenke und Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind für Mitarbeiter bis zu einer Höhe von EUR 365,00 je Arbeitnehmer und Jahr sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungsfrei. Für Geschenke gibt es eine Freigrenze von EUR 186,00 jährlich. Dies gilt nur für Sachgeschenke. Sollte angedacht werden, den Mitarbeitern Geldgeschenke zukommen zu lassen, sind diese immer steuerpflichtig. 

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

GWG des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert bis zu EUR 400,00 können im Jahr der Anschaffung steuerlich sofort abgeschrieben werden. Ab 01.01.2020 erhöht sich diese Grenze auf EUR 800,00. Somit sollte überlegt werden, sofern eine Anschaffung bis zu EUR 800,00 geplant ist, diese eventuell auf 2020 zu verschieben um dann die gesamte Investition sofort abschreiben zu können.

Die neue Grenze ab 01.01.2020 gilt auch für den außerbetrieblichen Bereich. Somit kommen auch unter anderem auch Dienstnehmer und Vermieter in den Genuss der Erhöhung. 

 

„Halber“ – KFZ Sachbezug

Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Firmen-PKW auch für Privatfahrten zu nutzen, so ist dafür grundsätzlich ein Sachbezug in Höhe von 2% der tatsächlichen Anschaffungskosten (max. EUR 960,00) anzusetzen.

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Bei Anschaffung eines E-Autos liegt der Sachbezugswert bei null. Außerdem steht dem Unternehmer der volle Vorsteuerabzug zu (Achtung auf die ertragssteuerliche Luxustangente; bis EUR 40.000,00 steht der volle Vorsteuerabzug zu; zwischen EUR 40.000,00 und EUR 80.000,00 kommt es zur Einschleifung des Betrages, sodass ab Anschaffungskosten von EUR 80.000,00 kein Vorsteuerabzug mehr zusteht). 

 

Pendlerpauschale / Pendlereuro

Einige Werbungskosten wie das Pendlerpauschale werden meist bereits vom Arbeitgeber über die laufende Lohnverrechnung berücksichtigt. Sollte dies nicht der Fall sein bzw. entspricht der Ansatz nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, kann das Pendlerpauschale und der Pendlereuro über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt bzw. neu berechnet werden.

 

Registrierkassen Jahresendbeleg

Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2019 den Jahresbeleg erstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren! Die Sicherung auf einem externen Datenspeicher darf aber nicht vergessen werden. Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.02.2020 Gelegenheit dazu. Für Webservice basierte Registrierkassen werden diese Schritte bereits automatisiert durchgeführt. 

 

Substanzabgeltung für Fruchtgenussobjekte rechtzeitig überweisen

Sie haben eine Immobilie unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts verschenkt und die Zahlung einer Substanzabgeltung vereinbart, um diese überschussmindernd als Werbungskosten geltend machen können? Vergessen Sie nicht, die Substanzabgeltung noch heuer an den Geschenknehmer zu überweisen, da Sie ansonsten keine der Höhe der Abschreibung entsprechenden Werbungskosten geltend machen können. Achtung: Nach aktueller Ansicht des BMF ist diese Substanzabgeltung umsatzsteuerpflichtig.

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